"Es war einmal ein Betriebsprüfer, der die Fronten wechselte, sich selbständig machte und fortan als Steuerberater eine beachtliche Karriere machte. Dies hatte zahlreiche Steuerpflichtige gefreut. Für die Finanzverwaltung war dies allerdings ein schmerzlicher Verlust, war doch eines ihrer besten Pferde in einem anderen Stall gelandet. Und so kam es, dass dieser Mann, dem der Ruf vorauseilte, ein äußerst harter Gegner zu sein, Jahre später in einem Finanzgerichtsverfahren als Verteidiger auftrat. Der Beschuldigte war nicht erschienen. Dennoch galt es, dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erforschen. Als der ehemalige Betriebsprüfer und nunmehrige Steuerberater auf die Frage der Sorgepflichten des Beschuldigten antwortete, dieser habe für eine Frau, zwei Kinder und einen Steuerberater zu sorgen, war das Eis gebrochen. Soweit erinnerlich, endete das Finanzgerichtsverfahren für den vom ehemaligen Betriebsprüfer vertretenen Beschuldigten mit einer für diesen durchaus verschmerzbaren Geldstrafe."
Claudia Löwer, Steuerberaterin in Kassel