Ich erinnere mich daran, dass mein Großvater einen Automatenaufsteller als Mandanten betreut hat. Von ihm hat er ein ausrangiertes Geldspielgerät in seinem Haus aufgehängt und gelegentlich damit gespielt. Während sich auf einer Familienfeier mein Großvater, Vater und Onkel (alle Steuerberater) beim Kaffeeklatsch über die neueste steuerliche Rechtsprechung austauschten, forderte uns Kinder dieser Automat heraus: Das laute Klingeln unterbrach die Fachgespräche meiner Familie und zur „Freude“ meines Großvaters konnte ich meine erste größere Einnahme verbuchen – steuerfrei!
Dipl.-Kffr. Anke Berndt, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin in Kassel