Home-Office_unter_sanitaeren_Gesichtspunkten

August 2020

Das Home-Office hat in den vergangenen Monaten immer mehr an Beliebtheit und Notwendigkeit gewonnen.

 

In einem jüngst entschiedenen Fall des Bundesfinanzhofes vom 07.05.2020 ging es darum, ob der Arbeitnehmer die Vorsteuerbeträge aus der Badsanierung seines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office (in Form einer Wohnung) in Abzug bringen kann.

 

Der Bundesfinanzhof hat dies verneint und entschieden, dass sich die berufliche Nutzung eines Home-Office lediglich auf den einfachen Sanitärraum bezieht, nicht jedoch auf ein mit Dusche und Badewanne eingerichtetes Badezimmer.

 

Zum Glück dient die gebrauchsübliche Toilette weiterhin der beruflichen Nutzung eines Home-Office. Vielleicht kommt aber der Bundesfinanzhof demnächst auf die Idee, dass ein WC-Becken mit Duschfunktion dem Kriterium der beruflichen Nutzung nicht mehr entspricht.
Wer weiß ...

 

Bleiben Sie gesund!

Ihre
Claudia Löwer


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