Wenn das Finanzamt klingelt ...

Februar 2018

... sollten Sie auf alle Fälle Ihre Tür aufmachen, denn dann steht der Kassenprüfer vor der Tür.

Denn ab 2018 gibt es die Kassennachschau. Das Finanzamt kommt unangemeldet zu Ihnen, sofern in Ihrem Unternehmen Kassen eingesetzt werden. In der Praxis werden vor allem bargeldintensive Betriebe davon betroffen sein.

In diesem gesonderten Verfahren prüft das Finanzamt zeitnah die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Kassenaufzeichnungen. Ebenfalls wird die ordnungsgemäße Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung unter die Lupe genommen. Diese Nachschau wird nicht nur bei Verwendung von elektronischer Kassensysteme, sondern auch bei Nutzung einer offenen Ladenkasse durchgeführt.

 

Leider können Sie sich dieser Prüfung nicht entziehen. In dem Fall also schnell Ihren Steuerberater informieren.

 

Hoffen wir daher, dass wenn es bei Ihnen klingelt, es sich nur um den Postboten handelt.

 

Ihre

 

Claudia Löwer

Steuerberaterin


Berndt & Partner mit beschränkter Berufshaftung
Steuerberatungsgesellschaft
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