Gute Vorsätze für das neue Jahr

Januar 2018

Gute Vorsätze für das neue Jahr – das Finanzamt unterstützt Ihre Mitarbeiter dabei!

Die Weihnachtsfeiertage sind vorbei, das zeigt nun auch die Waage an…

Bieten Sie verdienten Mitarbeitern eine Milch-Semmel-Kur im Büro an, die milde Form der Mayr-Kur an, denn:

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die zur Verfügungstellung von trockenen Brötchen mit Heißgetränk kein lohnsteuerlicher Sachbezug ist (FG Münster, 11-K14108/14)

Ob daraus eine Diät wird, entscheidet aber jeder Mitarbeiter schließlich selbst.


Berndt & Partner mit beschränkter Berufshaftung
Steuerberatungsgesellschaft
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