Januar 2018
Gute Vorsätze für das neue Jahr – das Finanzamt unterstützt Ihre Mitarbeiter dabei!
Die Weihnachtsfeiertage sind vorbei, das zeigt nun auch die Waage an…
Bieten Sie verdienten Mitarbeitern eine Milch-Semmel-Kur im Büro an, die milde Form der Mayr-Kur an, denn:
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die zur Verfügungstellung von trockenen Brötchen mit Heißgetränk kein lohnsteuerlicher Sachbezug ist (FG Münster, 11-K14108/14)
Ob daraus eine Diät wird, entscheidet aber jeder Mitarbeiter schließlich selbst.