Leere Taschen

Januar 2019

 

 

  

Nach Weihnachten und der Belastung der Versicherungsbeiträge droht ab Januar 2019 weiteres Ungemach für Ihr Bankkonto: die Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale!

Ihre depotführende Bank darf Abgeltungssteuer auf 0,609% des Rücknahmepreises zum 01.01.2018 für thesauriende Fonds Ihrem Konto belasten, wenn

  • ein mindestens gleich hoher Kursgewinn seit dem 01.01.2018 eingetreten ist und
  • der Freistellungsauftrag noch nicht aufgebraucht ist.

Vorab bedeutet: unabhängig von Ausschüttungen oder Verkäufen, d.h. auch dann, wenn Ihnen garnichts zugeflossen ist und spätere Anrechnung bei Ausschüttung oder Verkauf.

Der Zinssatz ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und aus der Sicht des Finanzamtes wohl 2018 mindestens erzielbar gewesen, aber schauen Sie nach diesem schwierigen Börsenjahr mal ganz genau hin, ob nicht doch ein Kursverlust eingetreten ist!

Kann sein, dass unser Finanzminister mit gar nicht so hohen Steuereinnahmen rechnen kann.

 

Ihre

 

Anke Berndt


Berndt & Partner mit beschränkter Berufshaftung
Steuerberatungsgesellschaft
Heiligenröder Str. 9  |  34266 Niestetal  |  Telefon: 05 61/9 35 64-0  |  E-Mail: berndt@berndt-partner-kassel.de