Gerechtigkeit in der Ehegattenbesteuerung

April 2018

Gerechtigkeit bei der Ehegattenbesteuerung

Ehegatten, die unterschiedlich hoch verdienen, haben in der Regel die Steuerklassenkombination III/V gewählt, um monatlich mehr netto vom brutto zu haben. Das gibt meist ein langes Gesicht beim geringer Verdienenden und führt manchmal zu der Frage, ob sich ein Teilzeitjob wegen der Betreuungskosten der Kinder überhaupt lohnt.

Seit 2010 können Eheleute das sog. Faktorverfahren wählen, dann wird der Splittingvorteil genau jedem Ehegatten anteilig zugerechnet. In sehr vielen Fällen ist dieser Antrag zu empfehlen, in anderen Fällen können wir für Sie auf den Cent ausrechnen, wer wieviel Steuern zu tragen hat. Dann können Sie nach Ergehen des Steuerbescheids die unterjährige Ungerechtigkeit beseitigen und dem geringer Verdienenden den Ausgleich auf sein bzw. ihr eigenes Konto überweisen.

Weil das Faktorverfahren kaum bekannt ist, soll ein entsprechender Hinweis auf die Steuerbescheide aufgenommen werden – so der noch taufrische Koalitionsvertrag der neuen GROKO, aber eben nichts Neues!

Wir können den Antrag aber gern jetzt schon für Sie stellen – sprechen Sie uns an.

Ihre Anke Berndt


Berndt & Partner mit beschränkter Berufshaftung
Steuerberatungsgesellschaft
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