Sozialversicherung und documenta 14

Juni 2017

Es ist so weit: die documenta 14 ist eröffnet.  Wir freuen uns, wieder internationales Publikum und aufregende Kunstwerke in Kassel zu haben.

Wussten Sie eigentlich, dass Künstler vielfach nicht nur damit zu kämpfen haben, ihre Kunst an den Mann oder die Frau zu bringen und davon leben zu können, sondern auch das Finanzamt davon zu überzeugen, dass es sich hierbei nicht um ein Hobby handelt? Denn: solange Künstler steuerliche Verluste produzieren, argumentiert das Finanzamt damit, dass es dann eine sog. Liebhaberei ist. und nimmt daran nicht teil. Diese Argumentation gilt aber sicherlich spätestens dann nicht mehr, wenn man auf der documenta 14 ausstellt.

Unabhängig davon sind Künstler aber sozial abgesichert über die Künstlersozialkasse. Für Unternehmen, die z.B. künstlerische Werbeleistungen von Freiberuflern einkaufen, gilt daher eine Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse.

Der Prüfer der Rentenversicherung sieht sich den Einkauf Ihrer Werbeleistungen ganz genau an und fordert gegebenfalls Abgaben zur Künstlersozialkasse nach.

Es war eine weise Entscheidung, dies seit 2015 im Rahmen der Rentenversicherungsprüfung durchzuführen, denn ein Schelm ist, wer hinter der Absenkung der Beiträge zur Künstlersozialkasse ab 2017 von 5,2% auf 4,8% einen Zusammenhang wittert…

 

Seien Sie neugierig auf die Ausstellung!

 

Ihre

Anke Berndt

 


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