Januar 2019
Nach Weihnachten und der Belastung der Versicherungsbeiträge droht ab Januar 2019 weiteres Ungemach für Ihr Bankkonto: die Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale!
Ihre depotführende Bank darf Abgeltungssteuer auf 0,609% des Rücknahmepreises zum 01.01.2018 für thesauriende Fonds Ihrem Konto belasten, wenn
Vorab bedeutet: unabhängig von Ausschüttungen oder Verkäufen, d.h. auch dann, wenn Ihnen garnichts zugeflossen ist und spätere Anrechnung bei Ausschüttung oder Verkauf.
Der Zinssatz ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und aus der Sicht des Finanzamtes wohl 2018 mindestens erzielbar gewesen, aber schauen Sie nach diesem schwierigen Börsenjahr mal ganz genau hin, ob nicht doch ein Kursverlust eingetreten ist!
Kann sein, dass unser Finanzminister mit gar nicht so hohen Steuereinnahmen rechnen kann.
Ihre
Anke Berndt