Phobie gegen amtliche Schreiben

September 2018

Kaum ein anderes Thema hat Sie möglicherweise in den letzten Monaten so in Atem gehalten, wie die Datenschutzgrundverordnung. Vielleicht haben Sie aber auch eine leichte Phobie dagegen entwickelt.

Apropos Phobie: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat dazu in einem Urteil entschieden, dass eine Phobie gegen amtliche Schreiben kein Wiedereinsetzungsgrund sei.

Sofern man also eine wichtige Frist aufgrund von Panikattacken gegen amtliche Schreiben des Finanzamtes versäumt, ist das nach dem Willen des Finanzgerichts persönliches Pech.

Lassen Sie es nicht so weit kommen und fragen nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern Ihren Steuerberater.

 

 

 

Ihre

Claudia Löwer


Berndt & Partner mit beschränkter Berufshaftung
Steuerberatungsgesellschaft
Heiligenröder Str. 9  |  34266 Niestetal  |  Telefon: 05 61/9 35 64-0  |  E-Mail: berndt@berndt-partner-kassel.de