Die lieben Zipperlein

Oktober 2017

Über das Alter redet niemand so gerne. Und schon gar nicht über Krankheiten oder gar eine Pflegbedürftigkeit.

Steuerlich gesehen sollten Sie das aber!

Denn: Pflegekosten können steuerlich abgesetzt werden.

Hierbei wird unterschieden, ob die Pflegeperson selbst die Kosten trägt oder ob die Angehörigen die Pflegekosten übernehmen.

Die Pflegekosten gehören grundsätzlich zu den Krankheitskosten unabhängig von einem Pflegegrad. Bei der Unterbringung in einem Heim muss zudem noch unterschieden werden, ob die Unterbringung aus altersbedingten oder krankheits.bzw. pflegebedingten Gründen erfolgt.

Weiterhin können bei Vorliegen der Voraussetzungen haushaltsnahe Dienstleistungen als Steuerermäßigung geltend gemacht werden.

Reden Sie also mit uns über Ihre „Zipperlein“ und sparen so Steuern.

 

Ihre

Claudia Löwer


Berndt & Partner mit beschränkter Berufshaftung
Steuerberatungsgesellschaft
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