Herrenabende: Einhalt bei Spesenunwesen!

September 2017

Herrenabende: Einhalt bei Spesenunwesen!

Repräsentationsaufwendungen, die überflüssig und unangemessen sind, dürfen nicht steuerlich abgezogen werden. Das ist dann der Fall, wenn eine Einladung etwa zu einer Jagd, zum Fischen oder auf eine Segel- oder Motoryacht erfolgt.

Als unüblich sieht es der BFH an, wenn hinsichtlich des Ortes der Veranstaltung oder der Art und Weise der Unterhaltung der Gäste besondere Umstände erkennbar sind, die die Veranstaltung von einer gewöhnlichen Feierlichkeit abheben (BFH VIII-R-26/14 vom 13.07.2016).

Die Richter sind nicht der Auffassung, dass es sich allein deshalb um eine unübliche Einladung zu einem Herrenabend handelt, weil der Kläger in seinem Garten bis zu 358 Gäste begrüßt, unterhalten und bewirtet hatte und lässt die Sache vom Finanzgericht nochmals überprüfen.

Wir sind gespannt, wie der Herrenabend im Detail verlaufen ist!

Es grüßt Sie

 

Ihre Anke Berndt

 

 

 


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