Problemlose Lohnbuchhaltung

Mai 2017

Geht es Ihnen manchmal auch so: In unserer schnelllebigen Zeit vergisst man mal fix die ein oder andere Überweisung oder tätigt diese zu spät. Betrifft dies allerdings Ihre Angestellten, kann dies finanzielle Folgen für Sie haben.

Denn seit dem 30. Juni können sich Arbeitnehmer den Schaden pauschal in Höhe von Euro 40,00 von Ihrem Arbeitgeber ersetzen lassen.

Das Extrageld gibt es allerdings nicht automatisch. Ihre Angestellten müssen es einfordern, am besten schriftlich. Voraussetzung ist, dass der Zahlungstermin deutlich von dem Zeitpunkt abweicht, der im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Meist steht da "zum Monatsende". Und das Verschulden muss tatsächlich bei Ihnen als Arbeitgeber liegen. Wenn Sie nachweisen können, dass beispielsweise die Bank einen Fehler gemacht hat, könnten Sie mit einem blauen Auge davon kommen.

 

Lassen Sie es also gar nicht erst so weit kommen und geben die Lohnbuchhaltung in professionelle Hände. Wir Steuerberater kümmern uns um die Einhaltung der gesetzlichen Fristen und können auf Wunsch die fälligen Gehaltszahlungen an Ihre Angestellten erledigen.

Ihre

Claudia Löwer

Steuerberaterin


Berndt & Partner mit beschränkter Berufshaftung
Steuerberatungsgesellschaft
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